Der Kreiskarnevalszug stellt für alle Betroffenen und Mitwirkenden eine große Herausforderung dar. Neben der logistischen Herausforderung stehen die behördlichen Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen für diese Großveranstaltung.
Um dieses Event für alle zum fröhlichen und närrischen Erlebnis werden zu lassen, muss der Veranstalter die Zugteilnehmer vorher informieren, aufklären und zur Einhaltung der Bestimmungen verpflichten.
Sie müssen dem Veranstalter durch anklicken bestätigen, dass Sie nachfolgend aufgeführte Merkblätter gelesen und verstanden haben. Sie bestätigen weiter, diese Bestimmungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen vor, während und nach dem Kreiskarnevalszug einzuhalten. Eine Haftung des Veranstalters bei Nichtbeachtung ist ausgeschlossen.
Das Merkblatt "Teilnahmebedingungen Kreiskarnevalszug" muss unterschrieben bis zum 16.02.2023 an den Zugmarschall geschickt werden.
Bitte laden Sie sich folgende Merkblätter herunter und lesen Sie diese durch:
WICHTIGER HINWEIS:
- Händlerkennzeichen und Tageszulassungen an Zugfahrzeugen sind nicht zulässig.
- Es muss eine Bestätigung der Versicherung vorliegen, dass die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung auch die Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen beinhaltet.
- Bei Faschingswagen auf denen Personen transportiert werden oder die wesentlich umgebaut wurden muss ein Gutachten eines amtlichen Sachverständigen vorliegen.
Der Mömlinger Carneval Verein behält sich vor, bei Verstößen gegen die Vorschriften (siehe Merkblätter) oder gesetzliche Vorgaben, Personen oder Wagen vom Kreiskarnevalszug auszuschließen!
Die Polizei wird im Aufstellungsgebiet Kontrollen der Fahrzeuge und Fahrer bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durchführen!
Bitte beachten Sie, dass der Kreiskarnevalszug an der Ecke Sudetenstraße, Einmündung Königsberger Straße endet. Ab dieser Stelle gilt wieder die StVO. U.a. müssen Personen, die sich auf Anhängern befinden, diesen an dieser Stelle verlassen!