© 2018 - heute: MÖMLINGER CARNEVAL VEREIN 1953 e.V.

 

 

 

 2026 ZugpinAnmeldung zum Kreiskarnevalszug
am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026
in Mömlingen 

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um sich als Teilnehmer (Gruppe/Verein) anzumelden.

 Beachten Sie bitte unsere Datenschutzerkärung. 

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Angaben zur Beteiligung am Kreiskarnevalszug in Mömlingen:

 

Reihenfolge Ihrer Gruppen/Wagen:


Informationen für die Zugsprecher:

 

 

Verantwortliche(r) Ihres Vereins / Ihrer Gruppe und Erreichbarkeit während des Zuges:

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Hinweise zu Regelungen und Vorschriften: 

Der Kreiskarnevalszug stellt für alle Betroffenen und Mitwirkenden eine große  Herausforderung dar. Neben der logistischen Herausforderung stehen die behördlichen Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen für diese Großveranstaltung.

Um dieses Event für alle zum fröhlichen und närrischen Erlebnis werden zu lassen, muss der Veranstalter die Zugteilnehmer vorher informieren, aufklären und zur Einhaltung der Bestimmungen verpflichten.

Sie müssen dem Veranstalter durch anklicken bestätigen, dass Sie nachfolgend aufgeführte Merkblätter gelesen und verstanden haben. Sie bestätigen weiter, diese Bestimmungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen vor, während und nach dem Kreiskarnevalszug einzuhalten. Eine Haftung des Veranstalters bei Nichtbeachtung ist ausgeschlossen.

Das Merkblatt "Teilnahmebedingungen Kreiskarnevalszug" muss unterschrieben bis zum 12.02.2026 an den Zugmarschall geschickt werden.

Hier können Sie sich die Merkblätter herunterladen und durchlesen:

Sie erhalten diese Merkblätter nochmals mit der Bestätigungsmail als Anhang.

 

WICHTIGER HINWEIS:

  • Händlerkennzeichen und Tageszulassungen an Zugfahrzeugen sind nicht zulässig.
  • Es muss eine Bestätigung der Versicherung vorliegen, dass die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung auch die Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen beinhaltet.
  • Bei Faschingswagen auf denen Personen transportiert werden oder die wesentlich umgebaut wurden muss ein Gutachten eines amtlichen Sachverständigen vorliegen.

 

Der Mömlinger Carneval Verein behält sich vor, bei Verstößen gegen die Vorschriften (siehe Merkblätter) oder gesetzliche Vorgaben, Personen oder Wagen vom Kreiskarnevalszug auszuschließen!

Die Polizei wird im Aufstellungsgebiet Kontrollen der Fahrzeuge und Fahrer bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durchführen!

Bitte beachten Sie, dass der Kreiskarnevalszug an der Ecke Sudetenstraße, Einmündung Königsberger Straße endet. Ab dieser Stelle gilt wieder die StVO. U.a. müssen Personen, die sich auf Anhängern befinden, diesen an dieser Stelle verlassen! 

 


Datenschutzhinweis

Die Speicherung und Weiterverarbeitung Ihrer vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Sie dienen ausschließlich der ordnungsgemäßen Bearbeitung Ihrer Anmeldung zum Kreiskarnevalszug in Mömlingen.
Die Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung). 
Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht! 
(siehe auch Datenschutzerklärung des MCV).

Zu Ihrer Sicherheit werden Ihre Daten SSL-verschlüsselt übertragen.

Bitte bestätigen Sie, dass Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben und akzeptieren.

 

Nachdem Sie auf "Ausgefülltes Formular absenden" geklickt haben, erhalten Sie, an die von Ihnen angegebene Email-Adresse, eine Bestätigungsmail.

Sollte dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an den Zugmarschall Florian Hegmann, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und fragen Sie nach, ob Ihre Anmeldung eingegangen ist. 

 

 
  

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